Mini-PV-Anlage

Mini-PV-Anlagen für Balkon, Terrasse oder Garten

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 800 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken. 

Checkliste

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Prüfen Sie als Mieter, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Lassen Sie sich eine Energiesteckdose von einer Elektrofachkraft einbauen.
  • Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister.
  • Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
  • Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, muss die Anlage extra registriert und von uns genehmigt werden.


Anmeldung

Zur Anmeldung benötigen wir nachfolgende Dokumente:

  • Anmeldung Mini-PV SWM
  • Bestätigung der Anmeldung der Mini-PV im Marktstammdatenregister (erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung)
  • technisches Datenblatt der PV-Module, die Sie verbaut haben
  • technisches Datenblatt des Wechselrichters, den Sie verbaut haben

Bitte senden Sie alle Dokumente an stromzaehler@stadtwerke-muehlacker.de. Nach Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung des Zählerwechsels. 

(bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise)

Wichtige Hinweise und weiterführende Informationen zum Solarpaket 1

  1. Vereinfachte Registrierung bei der Bundesnetzagentur:
    • Seit dem 1. April ist die Registrierung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur vereinfacht. Es sind nur wenige, leicht einzugebende Daten erforderlich.
    • Eine vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch über neue Balkonkraftwerke.
  2. Keine Verpflichtung für digitale Stromzähler:
    • Es besteht keine Pflicht, digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler) zu installieren.
    • Übergangsweise dürfen weiterhin alte Ferraris-Zähler verwendet werden.
    • Der bisherige Stromzähler läuft rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
  3. Erlaubnis für leistungsfähigere PV-Anlagen:
    • Balkonsolaranlagen dürfen nun leistungsfähiger sein.
    • Für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
  4. Stromeinspeisung über die Steckdose:
    • Balkonkraftwerke sollen zukünftig mit einem herkömmlichen Schukostecker betrieben werden können. Dies erleichtert die Installation erheblich. Eine entsprechende Norm muss noch mit den Verbänden erarbeitet werden.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Das Solarpaket I ermöglicht die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken, ohne dass diese von einem vorherigem Zählertausch abhängig ist. Die Inbetriebnahme kann direkt erfolgen. Dies bedeutet keine Ausnahme von der Pflicht zum Zweirichtungszähler, sondern dass die Inbetriebnahme dadurch nicht verzögert wird. Der Messstellenbetreiber muss innerhalb von 4 Monaten nach Registrierung im MaStR einen entsprechenden Zähler einbauen, sollte noch ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler vorhanden sein.

Als Balkonkraftwerk oder auch Mini-Solar-Anlage werden kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter einem Kilowatt Peak (kWp) bezeichnet, die mithilfe eines Mikro-Wechselrichters und eines Steckers einfach mit dem Hausnetzwerk verbunden werden können.

Eine Mini-PV-Anlage besteht aus mindestens einem Photovoltaik- bzw. Solarmodul, welches Sonnenenergie in elektrische Energie, in Form von Gleichstrom, umwandelt. Dieser wird anschließend durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und kann dann durch die Steckdose in das Haus-/ Wohnungsstromnetz eingespeist und dort verbraucht werden.

Eine Mini-PV-Anlage mit einer Leistung von 600 Watt Peak produziert jährlich etwa 540 kWh Strom. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 ct/kWh kann das Balkonkraftwerk eine Ersparnis von bis zu 216 € pro Jahr ausmachen. Somit hätte sich das Balkonkraftwerk nach rd. 5,5 Jahren amortisiert und würde, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren, noch mindestens weitere 15-20 Jahre Gewinn erwirtschaften. Darüber hinaus bietet es einem die Chance, seinen Teil zur Energiewende beizutragen und eigenen Strom sowohl produzieren als auch nutzen zu können.

Nach dem Sie Ihre Mini-PV-Anlage an das Hausnetz angeschlossen haben, wird jeglicher Stromverbrauch zuerst von ihrem eigens erzeugten Solarstrom gedeckt. Sollte der Bedarf einmal so groß sein, dass der Strom der Mini-PV-Anlage nicht mehr ausreicht, wird der fehlende Strom einfach aus dem normalen Stromnetz ergänzt und sozusagen „dazugekauft“.

Mini-PV-Anlage sind dafür ausgelegt, nur Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Theoretisch wäre es aber möglich, auch als Besitzer einer Mini-PV-Anlage von der EEG-Vergütung zu profitieren. Allerdings ist die eingespeiste Strommenge in der Regel so gering, dass sich die mit der Anmeldung verbundenen Formalitäten nicht lohnen.

Ja, Mini-PV-Anlagen sind sicher. Die notwendige Sicherungselektronik ist im Wechselrichter enthalten. Alle Wechselrichter die wir verkaufen, sind für den Einsatz im deutschen Netzgebiet zugelassen und erfüllen alle notwendigen Sicherheitsstandards.

Ja, unsere Mini-PV-Anlage sind für den Außeneinsatz gedacht.

Nein. Wenn das steckbare Solar-Gerät dem DGS-Standard entspricht (einen NA-Schutz nach AR-N-4105 beinhaltet) und an einer vorhandenen Wandsteckdose angeschlossen wird, besteht Sekundenbruchteile nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags.

Nein. Die Mini-PV-Anlage kann nur in Verbindung mit einem vorhandenen Stromnetz betrieben werden.

Nein. Wenn nicht mehr als 600 Watt an einem Hausanschluss betrieben werden, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten.

Aus physikalischer Sicht ist die Nutzung eines Schuko-Steckers bedenkenlos. In anderen Ländern (z.B. Österreich) kann dieser ohne Einschränkung verwendet werden. Viele Netzbetreiber verlangen dennoch einen „WielandStecker“ für den Anschluss der Mini-PV-Anlage mit einer „Wieland-Einspeisesteckdose“.

Abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort bieten wir unterschiedliche Montage- und Ständersysteme an. Egal ob für Balkon, Garage oder Camper, wir haben die beste Lösung für Sie parat.

Ja! Seit November 2018 ist es auch in Deutschland erlaubt ein Mini-PV-Anlage mit bis zu 600 Watt zu betreiben.

Eine Mini-PV-Anlage erzeugt Strom für das Hausstromnetz. Ist kein Gerät angeschlossen, welches den Strom verbraucht, wird er ins öffentliche Netz gespeist, dabei könnte der Stromzähler rückwärtslaufen. Das ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Anbringung einer Mini-PV-Anlage darauf achten, dass Ihr Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Moderne Digitalzähler weisen eine solche Vorrichtung auf. Wenn Sie noch einen analogen Zähler besitzen, können Sie bei Ihrem Netzbetreiber einen Austausch beantragen.

Ja. Mini-PV-Anlage sind nach der Niederspannungsanschlussverordnung sowohl bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) als auch beim lokalen Netzbetreiber anmeldepflichtig. Der Netzbetreiber darf Ihnen die Nutzung jedoch nicht verbieten.