Das Regelwerk der Stromeinspeisung ist geprägt von einer Vielzahl umfangreicher Gesetze, die regelmäßig geändert und ergänzt werden. Diese Komplexität macht es schwierig, das zuständige Gesetz für spezifische Bereiche zu identifizieren und dessen Inhalte genau zu verstehen.
Auf dieser Seite bieten wir eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Thema Stromeinspeisung, um Ihnen die Orientierung in diesem dichten Regelwerk zu erleichtern und relevante Informationen schnell zugänglich zu machen.
Ziel des EEG ist die Förderung und Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Es legt unter anderem fest, wie der von Anlagen erzeugte Strom zwischen Betreibern von Anlagen und Netzbetreibern eingespeist und vergütet wird.
Das KWKG regelt die Einspeisung und Vergütung von Strom und Wärme, die durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt werden.
Das EnWG behandelt Themen wie die Grundversorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Trennung zwischen Stromversorgungs-unternehmen und Netzbetreibern.
Die Vorschriften zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg, die 2022 eingeführt wurde, sind in der PVPf-VO und dem KSG BW verankert.
Im KSG BW sind die Klimaschutzziele definiert, für deren Umsetzung die Landesregierung Überprüfungen durchführt und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreift.
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die Plattform, auf der Erzeugungsanlagen für den deutschen Strom- und Gasmarkt registriert werden müssen. Die Bundesnetzagentur ist für die Verwaltung des Registers zuständig.
Die Bundesnetzagentur ist verantwortlich für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, die Überwachung des Wettbewerbs und die Regulierung des Marktes.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) oder des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist die Clearingstelle die geeignete Anlaufstelle.
Unsere Website bietet Ihnen einen einfachen Zugang zu weiteren Informationen zu diesen Gesetzen sowie zu aktuellen Entwicklungen und Änderungen. Wir stehen Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei allen Belangen rund um die Stromeinspeisung zu unterstützen.